Sie beabsichtigen den Zukauf gewerblicher Schutzrechte oder möchten Ihr Gebrauchsmuster veräußern? Sie wollen ein Gebrauchsmuster in Lizenz nehmen, eine Gebrauchsmusterlizenz vergeben oder einen Kooperationsvertrag (F&E) abschließen?
Sofern Sie an einem Ankauf oder einer Lizenz interessiert sind, beraten wir Sie bei einem solchen Schritt und unterstützen Sie bei der Verhandlung und Formulierung des Vertrags. Dabei messen wir der Beurteilung der Rechtsbeständigkeit und Durchsetzbarkeit der Schutzrechte starke Bedeutung bei und zeigen Ihnen neben aggregierten Zahlen gern die entscheidenden Fragstellungen der Bewertung auf.
Aber auch wenn Sie selbst ein Schutzrecht veräußern oder in Lizenz vergeben wollen, vertreten wir Sie in Verhandlungen und beraten Sie im Hinblick auf den Abschluss eines Ihre Rechte bestmöglich wahrenden Vertrags.
Die Entwicklung neuer Produkte erfordert Ihrerseits eine Zusammenarbeit mit externen Entwicklern oder gleichberechtigten Kooperationspartnern? In einem solchen Fall sollte eine klare und eindeutige vertragliche Regelung getroffen werden, die insbesondere den Umgang mit schutzrechtswürdigen Erfindungen behandelt. Auch im Hinblick auf derartige Vertragsgestaltungen stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite.
Bei der jeweiligen Vertragsgestaltung können wir Sie sowohl in einfachen Fällen mit entsprechenden Vorlagen ausstatten, als auch individuell angepasste Vertragswerke erstellen. Im weiteren Verlauf übernehmen wir gern die Verhandlungen, begleiten Sie oder stehen nur im Hintergrund mit Bewertungen und Alternativformulierungen zur Verfügung. Dabei erläutern wir Ihnen gern Vor- und Nachteile verschiedener Formulierungen und zeigen Ihnen mögliche Fallstricke auf.
So ermöglichen wir Ihnen, den Verhandlungsspielraum optimal zu nutzen.