Sie verfügen bereits über eine Patentanmeldung, die jedoch noch nicht erteilt ist, dann bietet eine Gebrauchsmusterabzweigung eine Möglichkeit, Schutz sehr zeitnah und auf eine mögliche Verletzung zugeschnitten zu etablieren.
Die Gebrauchsmusterabzweigung ist eine dem deutschen Recht eigene schutzrechtliche Gestaltungsoption mit verschiedenen Vorteilen für den Schutzrechtsinhaber. Sie bietet die Möglichkeit, Schutz und insbesondere Unterlassungsansprüche und auch Schadensersatzansprüche zeitnah zu begründen, auch wenn diese aus einer bestehenden Patentanmeldung noch nicht abgeleitet werden können.
Die Gebrauchsmusterabzweigung setzt eine mit Wirkung für Deutschland noch anhängige Patentanmeldung voraus. Entsprechend ist eine Gebrauchsmusterabzweigung nicht nur basierend auf einer deutschen Patentanmeldung, sondern auch auf Basis einer europäischen Patentanmeldungen sowie einer PCT-Anmeldungen möglich.
Dabei ist die Anzahl der Gebrauchsmusterabzweigungen nicht beschränkt. Auch sind die Ansprüche der Abzweigungen nicht an die Ansprüche der zugrunde liegenden Patentanmeldung gebunden. So ist es möglich, maßgeschneiderte Gebrauchsmuster – auch für unterschiedliche Verletzungsformen – zu formulieren und somit passende Angriffsgrundlagen für jeden individuellen Verletzungsfall zu etablieren.
Mit dem Instrument der Gebrauchsmusterabzweigung ist es uns somit möglich, Ihre Rechte schon frühzeitig basierend auf einem oder mehreren Gebrauchsmustern durchzusetzen.