Im Design unterscheiden sich Ihre Produkte vom Wettbewerb. Dadurch erkennt man Sie und genießen Ihre Produkte besondere Beliebtheit. Diesen Vorteil können Sie durch Designschutz sichern.
Im Gegensatz zu den technischen Schutzrechten Patent und Gebrauchsmuster schützt das Design (Geschmacksmuster) die nicht zu unterschätzende optische Gestaltung eines Produkts.
Anders als bei technischen Schutzrechten existiert im Bereich des Designschutzes auch ein ohne Anmeldung und amtliche Registrierung gewährter Schutz in Form des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Allerdings ist die Schutzdauer des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit 3 Jahren sehr kurz bemessen und es bestehen häufig Schwierigkeiten beim Beweis des Entstehens und der Inhaberschaft des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
Somit verbleibt für die Eintragung eines Designs ein großer Anwendungsbereich. Zur Verfügung steht beispielsweise ein deutsches Design, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster (auch EU-Design oder Europäisches Design) oder eine internationale Designanmeldung.
Dabei kommt es entscheidend darauf an, den effektiv zu schützenden Gegenstand zu identifizieren und den Anforderungen entsprechend grafisch darzustellen. Mit kleinen Änderungen lassen sich hier teilweise große Verbesserungen des Designschutzes erreichen. Bei der Vorbereitung und Durchführung einer Designanmeldung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung gern zur Seite.
Wir beraten Sie gern persönlich!
Sie haben ein neues Muster oder Produktdesign entwickelt und streben Designschutz an?
Sie mussten feststellen, dass Ihr Muster oder Produktdesign kopiert oder in sehr ähnlicher Form verwendet wird? Dann sollten Sie Ihren Designschutz durchsetzen.
Sie haben erste Überlegungen zu Ihrem neuen Design unternommen oder schon ein fertiges Design geschaffen und möchten Designverletzungen vermeiden.
Sie stehen vor der Aufgabe, ein neues Design zu schaffen, und möchten Designtrends erkennen und fremde Schutzrechte aufklären und hierzu einen Überblick über fremde Designs gewinnen?
Sie kennen bereits Ihrem Vorhaben entgegenstehende fremde Designs oder Geschmacksmuster und möchten dennoch von Ihrem Vorhaben nicht Abstand nehmen und möchten die fremden Designs beseitigen?
Ihnen wurde eine Verletzung eines Designs vorgeworfen, Sie wurden abgemahnt oder es wurde bereits Klage gegen Sie erhoben oder eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt? Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen der Vorwurf einer Designverletzung.
Sie sind bestrebt, ein Design oder Geschmacksmuster zu erwerben oder zu veräußern? Sie beabsichtigen, ein fremdes Designrecht in Lizenz zu nehmen oder zu einem eigenen Design eine Lizenz zu vergeben? Wir unterstützen Sie bei der Verhandlung und Formulierung eines Designvertrags.