Sie möchten sich gegen auf Ihre Produkte zugeschnittene Gebrauchsmuster Dritter, insbesondere in China, absichern? Sie möchten nicht plötzlich vom Verkauf Ihrer eigenen Entwicklung ausgeschlossen sein oder Sie möchten den chinesischen Markt für Ihr Produkt mit Gebrauchsmustern absichern?
Dann bietet es sich gerade in China an, auch kleinere Entwicklungsschritte durch Gebrauchsmuster abzusichern. Dadurch kann nicht nur selbst ein vergleichsweise günstiges aber durchsetzungsstarkes Schutzrecht erlangt werden, sondern kann auch effektiv verhindert werden, dass Wettbewerber oder Trittbrettfahrer Ihre Erfindung selbst erfolgreich anmelden. Die Anmeldung eines Gebrauchsmusters in China hat sich in der jüngeren Vergangenheit häufig bewährt. So kommen Sie anderen zuvor, die Ihre Technologie beispielsweise nach der Markteinführung Ihren Produkten entnehmen und in China zur Anmeldung bringen. Insbesondere ist es deutlich günstiger, frühzeitig ein eigenes chinesisches Gebrauchsmuster anzumelden, als sich im Nachhinein gegen, leider häufig anzutreffende, unberechtigt angemeldete Gebrauchsmuster Dritter zur Wehr zu setzen.
Gerade vor dem Hintergrund der bei der Beurteilung der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit chinesischer Gebrauchsmuster niedrig angesetzten Hürde bietet sich die Anmeldung eines Gebrauchsmusters auch schon bei kleineren Entwicklungsschritten oder der Übertragung von Technologie auf eine andere Anwendung an.