Innovative Lösungen eröffnen Märkte – und locken Nachahmer an. Patentschutz nach dem Patentrecht sichert Ihren Vorsprung.
Patente schützen nach dem Patentrecht technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Mit der Anmeldung eines Patents bringen Sie ein Prüfungsverfahren in Gang, durch das Sie ein Patent erhalten können. Ihre Patenanmeldung wir vom Patentamt geprüft. Zuständig sind hier beispielsweise das Deutsche Patentamt (DPMA) für deutsche Patente. Für europäische Patente, auch Europapatent genannt, und in Zukunft auch mit einheitlicher Wirkung für die meisten EU Länder (EPeW, auch EU-Patent oder Gemeinschaftspatent genannt) liegt die Zuständigkeit beim europäischen Patentamt (EPA oder EPO).
Die Zuständigkeit für internationale Patentanmeldungen, auch als internationales Patent oder PCT-Anmeldung bezeichnet, liegt bei der WIPO.
Nach einer Patenterteilung stellt Ihr Patent ein Verbietungsrecht dar, mit dem Sie anderen die gewerbliche Nutzung untersagen können. Basierend auf einem Patent können Sie im Falle einer Patentverletzung beispielsweise eine einstweilige Verfügung beantragen oder Schadensersatz fordern. Hier wird in Zukunft das Europäische Patentgericht neben den bereits zuständigen nationalen Gerichten für einen neuen Weg der Durchsetzung Ihrer Patentrechte sorgen.
Das Patentrecht gewährt Ihnen überwiegend eine maximale Laufzeit des Patents von 20 Jahren ab der Patentanmeldung gerechnet.
Für einen kürzeren Zeitraum von nur 10 Jahren gewährt das Gebrauchsmuster in Deutschland ungeprüften Gebrauchsmusterschutz zu geringeren Gebühren.
Wir beraten Sie gern persönlich!
Ihnen ist bereits ein problematisches Patent bekannt oder Sie sind bestrebt, eine Neuentwicklung schon frühzeitig in eine patentfreie Richtung zulenken? So unterstützen wir Sie bei der Vermeidung einer Patentverletzung.
Sie haben das Unmögliche möglich gemacht oder mit einer kleinen Veränderung einen Durchbruch oder eine Verbesserung erreicht? Dann können Sie sich diesen Vorsprung möglicherweise durch Patentschutz sichern.
In Ihrem Unternehmen werden zahlreiche Erfindungen getätigt, doch Sie sind mit dem Meldewesen und der weiteren Umsetzung unzufrieden oder Sie verfügen bereits über Patente, die Sie gewinnbringend verwerten möchten? Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Erfindungen verwerten können.
Sie haben eine mögliche Verletzung eines Ihrer Patente feststellen müssen und möchten diese unterbinden oder durch Lizenzgebühren wirtschaftlich partizipieren? Dann sollten Sie Ihren Patentschutz durchsetzen.
Ihre Patente stellen für Sie ein wichtiges Asset dar, doch wollen Sie sich mit der aufwändigen Betreuung Ihres Patentportfolios nicht befassen?
Sie möchten fremde Entwicklungen nicht verschlafen und von fremden Patenten nicht ohne Vorwarnung ausgebremst werden? Mit unserer Unterstützung verschaffen Sie sich einen strukturierten Überblick über fremde Entwicklungen.
Ihnen sind bereits fremde Patente bekannt, die Ihrer Neuentwicklung oder der Vermarktung Ihres Produktes im Wege stehen könnten? Sind keine sinnvollen Umgehungslösungen gegeben, so finden Sie hier Informationen, wie man ein Patent beseitigen kann.
Sie wurden abgemahnt, Ihnen wurde eine Patentverletzung vorgeworfen oder es wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung oder eine Verletzungsklage zugestellt? Dann können Sie sich auf verschiedene Arten gegen den Vorwurf der Patentverletzung verteidigen.
Sie beabsichtigen den Zukauf vom Patenten, eine Entwicklungskooperation (F&E) oder möchten Ihre Erfindung oder Schutzrechte veräußern? Sie sind bestrebt, Lizenzen zu erwerben oder zu vergeben und möchten hierzu einen Lizenzvertrag abschließen? Gern entwerfen und prüfen wir für Sie solche Verträge.