Zu Hause sind wir auch in Fragen des Domainrechts, des Arbeitnehmererfinderrechts und der geografischen Herkunftsangaben. Kompetent beraten wir Sie dabei nicht nur beim Vorgehen gegen Domaingrabber oder Tippfehlerdomains sondern auch in anderen Domainangelegenheiten.
Mit Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts, beispielsweise Vergütungsfragen oder Vertragsgestaltungen zum Abkauf weiterer Rechte oder der Etablierung von Meldesystemen und dem korrekten betrieblichen Umgang mit Arbeitnehmererfindungen sind wir ebenfalls bestens vertraut.
Kompetent stehen wir Ihnen darüber hinaus bei der Beantragung von geografischen Herkunftsangaben geschützten Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Spezialitäten sowie dem Umgang mit solchen und Einsprüchen gegen solche zur Seite.
Darüber hinaus beraten wir Sie in patentrechtlichen, markenrechtlichen oder designrechtlichen Vertragsangelegenheiten, beispielsweise im Rahmen von Lizenzverträgen, markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarungen, Kooperationsverträgen und dem An- oder Verkauf von Schutzrechen. So können wir Sie nicht nur mit maßgeschneiderten Vertragsentwürfen ausstatten, sondern auch im gewünschten Umfang an Verhandlungen teilnehmen oder diese führen.
Kompetent stehen wir Ihnen auch dann zur Seite, wenn dabei wettbewerbsrechtliche oder urheberrechtliche Fragestellungen berührt werden.