Sie müssen sich gegen den Vorwurf einer Gebrauchsmusterverletzung verteidigen?
Sie wurden abgemahnt, Ihnen wurde eine Gebrauchsmusterverletzung vorgeworfen oder es wurde Ihnen eine Verletzungsklage oder einstweilige Verfügung zugestellt?
Dann zeigen wir Ihnen, wie man auch aus dieser Lage das Beste herausholen kann. So analysieren wir mit Ihnen die Sitation, geben Ihnen klare Entscheidungshilfen, und arbeiten mit Elan an Ihrer Verteidigung.
Ein erster Schwerpunkt der Analyse besteht in der Beurteilung der Verwirklichung der durch das Gebrauchsmuster geschützten Merkmale in Ihrem Produkt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Analyse der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters und dabei der Frage, ob Aussichten bestehen, das Gebrauchsmuster zu beseitigen. In Anbetracht eines fraglichen Rechtsbestandes werden angerufene Gericht das Gebrauchsmuster häufig nicht als durchsetzbar ansehen, insbesondere nicht im Wege des einstweiligen Rechtsschutz.
Abhängig von den Ergebnissen der Beurteilung bieten sich unterschiedliche Abwehrmaßnahmen an. So wie die Gegenseite zwischen einer freundlichen Berechtigungsanfrage, einer Gebrauchsmusterabmahnung, der Zustellung einer Klage oder einer einstweiligen Verfügung wählen konnte, so bieten sich uns auch unterschiedliche Reaktionsmuster an, die wir gern mit Ihnen besprechen. In einer Antwort auf eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage kann zu Ihrer Verteidigung dargelegt werden, aus welchen Gründen eine Verwirklichung der durch das Gebrauchsmuster geschützten Merkmale nicht gegeben ist. Auch kann auf einen mangelnden Rechtsbestand des Gebrauchsmusters verwiesen oder sogleich ein Löschungsantrag gestellt werden.
Steht zu befürchten, dass der Gebrauchsmusterinhaber der Berechtigungsanfrage oder Gebrauchsmusterabmahnung eine einstweilige Verfügung beantragen wird, können entsprechende Verteidigungsargumente auch in Schutzschriften zusammengefasst und bei Gericht oder im zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) hinterlegt werden.
Auch die Aufnahme von Lizenzverhandlungen mit dem Gebrauchsmusterinhaber kann eine Handlungsalternative darstellen.
Die zu erarbeitende Abwehrstrategie wird sich dabei vor allem an Ihrem Ziel orientieren. Unabhängig davon, ob Sie sich möglichst kostengünstig unterwerfen möchten, eine Umgehungslösung suchen, eine Lizenz anstreben oder sich umfassend verteidigen möchten, stehen wir Ihnen unbeirrt zur Seite.
Die zu erwägenden Maßnahmen werden sich darüber hinaus insbesondere abhängig von der Wahrscheinlichkeit der Gebrauchsmusterverletzung, der Rechtsbeständigkeit sowie der Art des Vorwurfs der Gebrauchsmusterverletzung unterscheiden.