Ihnen sind bereits fremde Gebrauchsmuster bekannt, die Ihrer Neuentwicklung oder der Vermarktung Ihres Produktes im Wege stehen könnten?
Je nachdem, in welchem Stadium sich Ihr Vorhaben befindet, können wir Ihnen unterschiedlich zur Seite stehen. Zunächst sollte eine Analyse der Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters erfolgen.
Ist von einer Rechtsbeständigkeit auszugehen und ist eine Überarbeitung Ihres Produktes oder Verfahrens noch möglich, so suchen wir mit Ihnen nach praktikablen Umgehungslösungen, um eine Gebrauchsmusterverletzung zu vermeiden. Hier zeigen wir uns kreativ und können Ihnen häufig Lösungen aufzeigen, die sich gut in Ihr Produkt integrieren lassen ohne funktionale Einbußen hinzunehmen.
Ist dies nicht mehr möglich, nicht gewünscht oder mit zu großen Nachteilen behaftet oder besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Gebrauchsmuster nicht rechtsbeständig und somit zu löschen ist, so betreiben wir für Sie gern das Gebrauchsmusterlöschungsverfahren, um das Gebrauchsmuster zu beseitigen. Im Vorfeld bietet es sich dabei häufig an, den Gebrauchsmusterinhaber anzuschreiben und zur Löschung seines Gebrauchsmusters aufzufordern, um eine streitige Auseinandersetzung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang kann es sich auch anbieten, den Gebrauchsmusterinhaber unter Hinweis auf den mangelnden Rechtsbestand zur Einräumung einer Freilizenz aufzufordern.
Ein solcher Schritt hat den Charme, dass für Dritte das Gebrauchsmuster weiterhin hinderlich bestehen bleibt, man selbst aber unter dem Gebrauchsmusterschutz agieren kann.