Sie wünschen preiswerten und regional begrenzten Schutz zum Einstieg oder zur Flankierung weiterer Schutzrechte?
Dann bietet sich als eine Option eine Gebrauchsmusteranmeldung an.
Ein Gebrauchsmuster kann auch dann das Schutzrecht der Wahl sein, wenn Sie Ihre Erfindung bereits veröffentlicht haben. Denn anders als bei Patentanmeldungen, wo jede eigene Vorveröffentlichung ein Patentierungshindernis darstellen kann, bietet das Gebrauchsmuster eine sogenannte Neuheitsschonfrist, die eigene Veröffentlichungen, die nicht länger als sechs Monate vor der Gebrauchsmusteranmeldung datieren, bei der Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters ausnimmt.
Auch darüber hinaus bestehen Unterschiede zwischen dem für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Patents und eines Gebrauchsmusters herangezogenen Standes der Technik.
Für Ihre technischen Entwicklungen entwerfen wir für Sie Gebrauchsmusteranmeldungen, reichen diese ein und führen für Sie das Verfahren vor dem Amt.
Nachdem Sie uns Ihre Idee geschildert haben, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln, entscheiden wir zusammen, ob beispielsweise zunächst eine Recherche durchgeführt werden soll, ob eine Gebrauchsmusteranmeldung angemessen oder Patentschutz möglicherweise der geeignetere Weg wäre oder Geheimhaltung oder eine Defensivveröffentlichung Ihrer Erfindung die beste Lösung darstellt.
Sofern eine Gebrauchsmusteranmeldung hinterlegt werden soll, erstellen wir einen Anmeldungsentwurf, den wir gemeinsam besprechen und nach erfolgter Abstimmung über den Text bei dem entsprechenden Amt für Sie hinterlegen.
Hier legen wir besonderen Wert auf eine vorausschauende und umsichtige Formulierung des Schutzbegehrens. Dazu diskutieren wir mit Ihnen beispielsweise potenzielle Umgehungslösungen oder alternative Konstruktionen, um auch solche in dem beanspruchten Schutzbereich zu erfassen. Auch beraten wir Formulierungen intern, um einen umfassenden Gebrauchsmusterschutz realisieren zu können.
Gebrauchsmuster stehen als Schutzinstrument nicht nur in Deutschland, sondern auch in einigen weiteren Ländern zur Verfügung. Neben der deutschen Gebrauchsmusteranmeldung ist insbesondere das chinesische Gebrauchsmuster hervorzuheben, das zunehmend an Bedeutung gewinnt und als effizientes Mittel des aktiven Rechtsschutzes, aber auch defensiv in China eingesetzt wird.