Sie sind bestrebt, ein Design oder Geschmacksmuster zu erwerben oder zu veräußern? Sie beabsichtigen ein fremdes Designrecht in Lizenz zu nehmen oder zu einem eigenen Design eine Lizenz zu vergeben?
Dann können wir Ihnen nicht nur bei der vertraglichen Ausgestaltung zur Seite stehen, sondern Sie bereits bei der Suche nach geeigneten Designs oder Lizenznehmern mit hilfreichen Analysen unterstützen.
Ferner können wir Ihnen nicht nur zu Ihrer Situation passende Vertragswerke zur Verfügung stellen, sondern auch aktiv an entsprechenden Verhandlungen mitwirken. Aber auch im Hintergrund fühlen wir uns wohl, indem wir Sie beispielsweise sehr zeitnah auf problematische Formulierungen in vorgelegten Vertragsentwürfen aufmerksam machen und Sie mit verschiedenen für Sie günstigeren Formulierungen ausstatten, damit Sie den gegebenen Verhandlungsspielraum optimal auszunutzen vermögen.
Gerade bei ungeprüften oder unregistrierten Schutzrechten, wie Designs oder nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern, legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Rechtsbeständigkeit und die Inhaberschaft des Veräußerers, damit Sie am Ende nicht vergeblich investiert haben.