Sie kennen bereits Ihrem Vorhaben entgegenstehende Designs oder Geschmacksmuster Dritter und möchten dennoch von Ihrem Vorhaben nicht Abstand nehmen?
Wir beurteilen für Sie gern die Rechtsbeständigkeit der in Frage stehenden Schutzrechte, je nach Bedarf auf Grundlage einer entsprechenden Recherche oder auf Basis des von Ihnen genannten Formenschatzes.
Basierend auf dem bekannten Formenschatz gehen wir gern gegen die fraglichen Geschmacksmuster und Designs vor, indem wir beispielsweise Löschungsantrag stellen.
Auch können wir Ihnen möglicherweise alternative Wege aufzeigen, über die Ihr Vorhaben auch ohne entsprechende Angriffe gegen die als problematisch erkannten Schutzrechte realisierbar ist. Insbesondere können wir Möglichkeiten aufzeigen, durch Änderungen des Designs einen deutlicheren Abstand zu gegebenen Designrechten zu schaffen.