Sie haben ein neues Muster oder Produktdesign entwickelt und möchten dies schützen?
Egal ob sich ihr Design durch seine Schlichtheit auszeichnet oder üppig ausgestaltet ist, wir suchen mit Ihnen nach dem geeigneten Weg, Designschutz zu etablieren.
Genügt für besonders schnelllebige Produkte zuweilen das nicht eingetragene Geschmacksmuster, empfiehlt sich in der Mehrzahl der Fälle der Erwerb eines eingetragenen Designs beziehungsweise Geschmacksmusters.
Neben der Auswahl des grundsätzlich für Ihre Belange passenden Designschutzes stehen wir Ihnen auch bei der geschickten Auswahl der zur Eintragung oder Veröffentlichung zu verwendenden Abbildungen kompetent zur Seite. Dadurch lassen sich nicht nur die Kosten der Registrierung minimieren. Die Auswahl der Abbildungen bestimmen den durchsetzbaren Schutzumfang, sodass durch eine geschickte Auswahl eine Optimierung möglich ist. Hier lassen sich durch kleine Maßnahmen häufig deutliche Verbesserungen erzielen.
So beraten wir Sie gern, um einen breiten Designschutz zu etablieren.
Designschutz lässt sich dabei beispielsweise durch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster (auch EU-Design) in der gesamten europäischen Union etablieren. Aber auch nationale Anmeldungen in Deutschland oder Drittländern oder internationale Geschmacksmusteranmeldungen nach dem Haager Musterabkommen (HMA) sind möglich.
Wesentliche Schutzvoraussetzungen für ein Geschmacksmuster sind Neuheit und Eigenart. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass sich Ihr Design im Gesamteindruck ausreichend von schon bestehenden Designs (Formenschatz) abheben muss.
Grundsätzlich ist hier auch ein Vergleich mit eigenen früheren Schöpfungen oder Vorveröffentlichungen des zu schützenden Designs zu berücksichtigen. Allerdings besteht zu Ihren Gunsten eine Neuheitsschonfrist, die eine rechtsbeständige Etablierung von Designschutz bei Designanmeldung noch innerhalb eines Jahres nach der eigenen Vorveröffentlichung ermöglicht.
Gern beurteilen wir für Sie vor der Anmeldung auch Neuheit und Eigenart Ihres Designs anhand des bekannten Formenschatzes, um die Rechtsbeständigkeit einschätzen zu können.