Ihnen wurde eine Verletzung eines Designs vorgeworfen, Sie wurden abgemahnt oder es wurde bereits Klage gegen Sie erhoben oder eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt?
Mit kühlem Kopf und der gebotenen Sachlichkeit analysieren wir mit Ihnen zunächst die Lage. Hierzu gehört neben der Beurteilung der vorgeworfenen Designverletzung eine Bewertung der Rechtsbeständigkeit des geltend gemachten Designs. Insbesondere da Designschutzrechte vom Amt ohne Sachprüfung eingetragene Schutzrechte darstellen, können vielfach Verletzungsangriffe mit einem fundierten Einwand der mangelnden Rechtsbeständigkeit abgewehrt werden.
So stehen wir Ihnen auch mit entsprechenden Recherchen zum Formenschatz und der Beurteilung der vor diesem Hintergrund zu prüfenden Rechtsbeständigkeit des gelten gemachten Designs zur Seite.
Abhängig von den Ergebnissen der Analysen und entsprechend Ihren sonstigen Anforderungen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Verteidigungsstrategie.
Egal, ob Sie sich dann mit geringstmöglichem Schaden unterwerfen wollen oder sich für eine vollumfängliche Verteidigung entscheiden, treten wir mit vollem Engagement für Sie und Ihre Interessen ein.