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Markenschutz durchsetzen

„Ein wahrhaft großer Mann wird weder einen Wurm zertreten noch vor dem Kaiser kriechen.“
Benjamin Franklin (1706 – 1790)

Sie haben bereits in den Schutz Ihres Markenauftritts investiert, mussten eine mögliche Markenverletzung feststellen und möchten Ihre Marken nun durchsetzen?

In dieser Situation unterstützen wir Sie bei der Aufklärung der Markenverletzung und bei einem Vorgehen gegen den Markenverletzer. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir ein auf Ihre Verhältnisse abgestimmtes Konzept zur Durchsetzung Ihres Markenschutzes.

Dies kann beispielsweise die Abmahnung des Markenverletzers beinhalten. Auch kann es zielführend sein, früh gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und beispielsweise eine einstweilige Verfügung, gegebenenfalls sogar als sogenannte Schubladenverfügung, zu erwirken. In solchen Fällen kooperieren wir auf Basis langjähriger Zusammenarbeit Hand in Hand mit erfahrenen Rechtsanwälten.

Bestandteil eines solchen Konzeptes sind jedoch zahlreiche weitere Fragestellungen, wie die Wahl des Gerichts und flankierende Maßnahmen, die auch die Abrundung Ihres Markenportfolios umfassen können.

Auch werden wir Sie immer über Chancen und Risiken einschließlich des mit den Maßnahmen einhergehenden Kostenrisikos informieren und die Vor- und Nachteile der einzelnen Maßnahmen des Durchsetzens Ihrer Marke mit Ihnen abwägen.

Hierbei beziehen wir vorausschauend auch mögliche Reaktionen der Markenverletzer mit ein. So können wir optimal Ihren Markenschutz für Sie durchsetzen.

Wir beraten Sie gern persönlich!


Jan Wienhausen
Jan Wienhausen
RAFFAY & FLECK
Tel: 040 - 478 023
E-Mail:
Bernhard Mayer
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Caspar v. Eichel-Streiber
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