Sie beabsichtigen, fremde Marken zu erwerben oder in Lizenz zu nehmen oder verfügen selbst über Markenrechte, die Sie veräußern oder lizenzieren möchten oder müssen sich mit anderen Markeninhabern einigen?
Wir stehen Ihnen nicht nur mit hilfreichen Analysen zur Seite, sondern beraten und begleiten Sie bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung des Geschäfts.
Wir setzen zu Ihrer Situation passende Markenverträge und Vertragswerke auf und können für Sie aktiv an entsprechenden Verhandlungen mitwirken. Aber auch im Hintergrund fühlen wir uns wohl, indem wir Sie beispielsweise auf problematische Formulierungen in vorgelegten Vertragsentwürfen aufmerksam machen und Sie mit verschiedenen, für Sie günstigeren Textvorschlägen ausstatten. So können Sie bei der Aushandlung von Markenverträgen den gegebenen Verhandlungsspielraum optimal ausnutzen.
Neben Lizenzverträgen und Kaufverträgen spielen im Markenrecht Abgrenzungsvereinbarungen oder Vorrechtsvereinbarungen, beispielsweise zur Beendigung oder Vermeidung von Markenwidersprüchen eine große Rolle. Auch derartige Verträge, durch die sich häufig eigene Markenanmeldungen retten oder gerichtliche Auseinandersetzungen effektiv verhindern lassen, gestalten wir für Sie.