Sie wurden einer Markenverletzung bezichtigt, bereits abgemahnt oder es wurde eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt und Sie wollen sich kostengünstig freischwimmen oder sich umfassend und entschieden verteidigen?
Wir analysieren zusammen mit Ihnen und ausgerichtet auf Ihre Zielsetzung die Handlungsmöglichkeiten. So treten wir für Sie mit vollem Engagement ein, unabhängig davon, ob Sie einen möglichst günstigen Weg aus der unglücklichen Situation suchen oder sich umfassend gegen den Vorwurf der Markenverletzung verteidigen möchten.
Wir können Ihnen dabei nicht nur Wege aufzeigen, in Zukunft unter Vermeidung der bezichtigten Markenverletzung weiter aktiv zu sein, sondern Sie auch umfassend gegen den Verletzungsvorwurf verteidigen. Dabei ist je nach Situation die passende aus einer Vielzahl möglicher Strategien auszuwählen. Dazu stehen wir Ihnen mit praxiserprobtem Rat bei der Festlegung der Strategie zur Seite und verfolgen diese energisch und umsichtig.
Prinzipiell ist hier zu unterscheiden, ob Sie lediglich freundlich, beispielsweise im Rahmen einer Berechtigungsanfrage, angeschrieben oder bereits abgemahnt wurden, ob gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt oder Sie Verletzungsklage erhoben wurde.
Unabhängig davon wägen wir mit Ihnen zunächst orientiert an Ihrer konkreten Situation mögliche Strategien zur Verteidigung gegen die Markenabmahnung ab und legen die passende Verteidigungsstrategie fest. So ist sichergestellt, dass die Verteidigung gegen die Vorwürfe der Markenverletzungen Ihren Bedürfnissen entsprechend und nach Ihren Vorstellungen erfolgt.