Sie haben das Unmögliche möglich gemacht oder mit einer kleinen Veränderung einen Durchbruch oder eine Verbesserung erreicht?
Dann können Sie sich diesen Vorsprung möglicherweise durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster sichern. Bei der Wahl des für Sie passenden Schutzrechts beraten wir Sie umsichtig. Ihre Schutzrechtsanmeldung entwerfen und betreuen wir kompetent.
Nachdem Sie uns Ihre Idee geschildert haben, die wir selbstverständlich vertraulich behandeln, entscheiden wir zusammen, ob beispielsweise zunächst eine Recherche durchgeführt werden soll, welche Art der Anmeldung angestrebt wird oder ob sogar eine Geheimhaltung Ihrer Erfindung die beste Lösung darstellt. Darüber hinaus bestehen weitere Optionen, wie Defensivveröffentlichungen, die im Einzelfall sorgfältig gegeneinander abzuwägen sind.
Sofern eine Schutzrechtsanmeldung zur Erreichung von Patentschutz oder eines Gebrauchsmusters hinterlegt werden soll, erstellen wir einen Anmeldungsentwurf, den wir gemeinsam besprechen und nach erfolgter Abstimmung über den Text bei dem entsprechenden Patentamt für Sie hinterlegen.
Hier legen wir besonderen Wert auf eine vorausschauende und umsichtige Formulierung des Schutzbegehrens. Dazu diskutieren wir mit Ihnen beispielsweise potenzielle Umgehungslösungen oder alternative Konstruktionen, um auch solche in dem beanspruchten Schutzbereich zu erfassen. Auch beraten wir Formulierungen intern, um einen umfassenden Patentschutz realisieren zu können.
Im Vorfeld beurteilen wir gern auf Basis des bekannten oder zu recherchierenden Standes der Technik die Neuheit und erfinderische Tätigkeit Ihrer Entwicklung. So können Sie abschätzen, ob eine Patentanmeldung aussichtsreich erscheint oder eventuell sogar eine Patentverletzung droht.
Im weiteren Verlauf erfolgt üblicherweise eine amtliche Recherche und Prüfung. Auch während dieses Verfahrens betreuen wir Ihre Patentanmeldung gern und stehen Ihnen auch darüber hinaus mit Rat zur Seite.
Patentschutz können wir dabei für Sie nicht nur im Rahmen eines deutschen Patents beim Deutschen Patentamt (DPMA) oder in Europa, beispielsweise über eine Europäische Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt (EPO oder EPA), das demnächst auch für Europäische Patente mit einheitlicher Wirkung (Europapatent oder auch EU-Patent genannt) zuständig sein wird, realisieren. Über eine internationale Patentanmeldung im Rahmen des PCT (Patentzusammenarbeitsvertrag) oder über direkte Anmeldungen im Ausland in Zusammenarbeit mit ausgewählten, zuverlässigen ausländischen Kollegen können wir Ihnen Patentschutz in weiten Teilen der Welt ermöglichen.