Wie bestimmt sich der Patentschutz?
Patentschutz erhält man auf Basis einer Patentanmeldung. Der Umfang des Patentschutzes bestimmt sich dabei aus den Ansprüchen, teilweise unter Rückgriff auf die Beschreibung des erteilten Patents. Somit kommt den Patentansprüchen große Bedeutung für den Umfang des Patentschutzes zu. Der Patentschutz entsteht somit erst nach der Erteilung. Der Patentschutz ermöglicht nicht nur ein Verbot einer den Schutzbereich des Patents verletzenden Handlung oder eines patentverletzenden Produkts, sondern auch Schadensersatz und Auskunft beispielsweise über Lieferanten und gewerbliche Abnehmer.
Bevor der Patentschutz gewährt wird führt das Patentamt in der Regel eine Recherche durch, bei der es nach veröffentlichtem Stand der Technik sucht, der einer Patenterteilung im Wege stehen könnte. Sofern das Patentamt Beanstandungen erhebt wird dem Anmelder Gelegenheit zur Änderung der Anmeldung Stellungnahme gegeben, um die Anmeldung ein einen erteilungsreifen Zustand zu bringen beziehungsweise das Patentamt von der Schutzfähigkeit zu überzeugen. Ist dies erfolgreich kann das Patent erteilt werden und der Patentschutz entstehen.
Als Patentanwälte erstellen wir nicht nur die Patentanmeldung, um einen möglichst großen Schutzbereich zu ermöglichen. Wir übernehmen auch die Kommunikation mit dem Amt und sorgen dafür, dass keine First unbeachtet verstreicht. Dazu diskutieren wir mit im Falle von Beanstandungen, wie darauf sinnvoll reagiert werden kann um den praktisch relevanten Patentschutz zu erreichen.
Patentschutz durchsetzen
Sie mussten eine mögliche Verletzung Ihres Patents feststellen und möchten diese unterbinden oder durch Lizenzgebühren wirtschaftlich partizipieren? Dann stehen wir Ihnen mit einer fundierten rechtlichen Beurteilung der Patentverletzung zu Seite und besprechen mit Ihnen die möglichen Vorgehensweisen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen. So können wir für Sie eine Berechtigungsanfrage erstellen oder den ausgemachten Verletzer …
Patentschutz für Ihre Erfindung
Sie haben das Unmögliche möglich gemacht oder mit einer kleinen Veränderung einen Durchbruch oder eine Verbesserung erreicht? Dann können Sie sich diesen Vorsprung möglicherweise durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster sichern. Bei der Wahl des für Sie passenden Schutzrechts beraten wir Sie umsichtig. Ihre Schutzrechtsanmeldung entwerfen und betreuen wir kompetent. Nachdem Sie uns Ihre Idee …
Patentschutz nach dem Patentrecht
Innovative Lösungen eröffnen Märkte – und locken Nachahmer an. Patentschutz nach dem Patentrecht sichert Ihren Vorsprung. Patente schützen nach dem Patentrecht technische Erfindungen, die neu und erfinderisch sind. Mit der Anmeldung eines Patents bringen Sie ein Prüfungsverfahren in Gang, durch das Sie ein Patent erhalten können. Ihre Patenanmeldung wir vom Patentamt geprüft. Zuständig sind hier …