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Raffay & Fleck > Patentanwalt: Kompetenz im gewerblichen Rechtsschutz > Patentschutz nach dem Patentrecht > Patentverletzung

Patentverletzung

„Das ist das Geheimnis des Glücks und der Tugend: zu lieben, was man verpflichtet ist zu tun.“
Aldous Huxley (1894 -1963)

Sie wurden abgemahnt, Ihnen wurde eine Patentverletzung vorgeworfen oder es wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung oder eine Verletzungsklage zugestellt?

Dann zeigen wir Ihnen, wie man auch aus dieser Lage das Beste herausholen kann. So analysieren wir mit Ihnen die tatsächliche und rechtliche Situation, geben Ihnen klare Entscheidungshilfen und arbeiten mit Elan an Ihrer Verteidigung.

Dabei orientieren wir uns immer an Ihrem Ziel und zeigen Ihnen die möglichen Handlungsalternativen auf.

Die Ansätze unterscheiden sich neben Ihrem Ziel und der Wahrscheinlichkeit der Patentverletzung und der Rechtsbeständigkeit des Patents vor allem danach, ob Sie lediglich eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, Ihnen eine Patentabmahnung zugegangen ist oder Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung oder Verletzungsklage zugestellt worden ist.

Dabei zeigen wir Ihnen jeweils die möglichen Verläufe sowie die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten zur Verteidigung gegen den Vorwurf der Patentverletzung auf.

Im Falle einer Berechtigungsanfrage oder Abmahnung kann vorsorglich zur Abwehr von einstweiligen Verfügungen die Hinterlegung von Schutzschriften bei Gericht oder im zentralen Schutzschriftenregister (ZSR) erwogen werden.

Unabhängig davon, ob Sie entscheiden, sich möglichst kostengünstig zu unterwerfen, mit einer Umgehungslösung am Markt zu bleiben, eine Lizenz anzustreben oder sich umfassend zu verteidigen, treten wir für Ihre Interessen mit vollem Engagement ein.

Wir beraten Sie gern persönlich!


Jan Wienhausen
Jan Wienhausen
RAFFAY & FLECK
Tel: 040 - 478 023
E-Mail:
Bernhard Mayer
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