Raffay & Fleck
  • Home
  • Kompetenzen
    • Markenrecht
    • Patentrecht
    • Gebrauchsmuster
    • Design
    • Durchsetzung Ihrer Rechte
    • Weitere Kompetenzen
  • Kanzlei
    • Profil
    • Philosophie
    • Historie
    • Vertraulichkeit
    • Jobs
  • Köpfe
    • Caspar v. Eichel-Streiber
    • Jan Wienhausen
    • Dr. rer. nat. Bernhard Mayer
  • Kontakt
    • Kommunikation
    • Anreise
    • Upload
  • Service
    • Aktuelles aus dem gewerblichen Rechtsschutz
    • Downloads
    • Irreführende Aufforderungen
    • Links
  • Suche
  • Faq
    • Patent – Häufige Fragen und Antworten
    • Markenrecht – Häufige Fragen und Antworten
    • Markenverletzung – Häufige Fragen und Antworten
  • en

Große Beschwerdekammer des EPAs stärkt Rechtssicherheit für Patentinhaber

In Ihrer Entscheidung G 3/14 hat die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die Rechtssicherheit für Patentanmelder erhöht. Wird ein auf eine Patentanmeldung erteiltes Patent mit einem Einspruch angegriffen bestand die Gefahr, dass auch bei einer minimalen Änderung der Ansprüche der gesamte Anspruch auf Klarheit geprüft wurde. Da die Maßstäbe der Einspruchsabteilungen und Beschwerdekammern in Bezug auf die Klarheit deutlich erhöht wurde, bestand so das Risiko das Patent zu verlieren oder nur deutlich eingeschränkt verteidigen zu können. Dieses Problem dürfte durch die aktuelle Entscheidung als beseitigt gelten. Denn alle bereits in den Ansprüchen (auch in Unteransprüchen) erteilten Formulierungen dürften nun in Verfahren vor dem europäischen Patentamt nicht erneut auf Klarheit geprüft werden dürfen.

Raffay & Fleck

Stephansplatz 2 – 6
20354 Hamburg

Patentanwälte

+49 (0)40 478023
e-mail:

Schlagworte

Abmahnung bösgläubig Erfindung FAQ Gemeinschaftsmarke Löschungsverfahren Markenanmeldung Markenrecht Markenschutz Patent: Anwalt Patentrecht Patentverletzung

Hier finden Sie uns