In Ihrer Entscheidung G 3/14 hat die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts die Rechtssicherheit für Patentanmelder erhöht. Wird ein auf eine Patentanmeldung erteiltes Patent mit einem Einspruch angegriffen bestand die Gefahr, dass auch bei einer minimalen Änderung der Ansprüche der gesamte Anspruch auf Klarheit geprüft wurde. Da die Maßstäbe der Einspruchsabteilungen und Beschwerdekammern in Bezug auf die Klarheit deutlich erhöht wurde, bestand so das Risiko das Patent zu verlieren oder nur deutlich eingeschränkt verteidigen zu können. Dieses Problem dürfte durch die aktuelle Entscheidung als beseitigt gelten. Denn alle bereits in den Ansprüchen (auch in Unteransprüchen) erteilten Formulierungen dürften nun in Verfahren vor dem europäischen Patentamt nicht erneut auf Klarheit geprüft werden dürfen.