Was ist bei einer Markenanmeldung zu beachten?
Eine Markenanmeldung weist immer ein Zeichen und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen auf. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Formen der Markenanmeldung. Man unterscheidet zum Beispiel die Wortmarke, die Bildmarke oder die 3d-Marke voneinander. Die Eingruppierung der Markenanmeldung in diese unterschiedlichen Markenkategorien ist jedoch nicht von großer Bedeutung.
Der Schutzbereich einer Marke bestimmt sich dabei ebenfalls vor allem nach dem Zeichen und den Waren und Dienstleistungen. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit, bei der Anmeldung der Marke diese beiden Bestandteile mit Bedacht zu wählen. Unter anderem darin liegt die Dienstleistung die wir als Patentanwalt erbringen können. Darüber hinaus übernehmen wir z.B. die Formalitäten und stellen sicher, dass Firsten nicht unbedacht versäumt werden.
Vor einer Markenanmeldung und insbesondere vor der Benutzung sollte sichergestellt werden, dass keine fremden Rechte verletzt werden. Dies kann durch eine entsprechende Recherche überprüft werden. Denn eine Marke bietet zwar ein Verbietungsrecht, stellt aber kein Recht zur Benutzung dar.
Eine Markenanmeldung wird nach der Hinterlegung beim Amt auf unterschiedliche Aspekte hin geprüft, bevor sie möglicherweise eingetragen wird. In der Regel ist es vor oder nach der Eintragung anderen Markeninhabern möglich, Widerspruch einzulegen. In diesen Fällen schließt sich meist ein amtliches Widerspruchsverfahren an, indem die Verwechslungsgefahr geprüft wird.