nachdem nun gestern die britische Regierung bei der Abstimmung über den mit der EU ausgehandelten Austrittsvertrag krachend gescheitert ist, wird ein chaotischer Brexit immer wahrscheinlicher. Bisher ist für diesen Fall noch völlig unklar, wie sich dann das Vereinigte Königreich nach dem 29. März 2019 in Bezug auf vormals durch EU-Regelungen auch dort gewährte Rechte verhält. Neben vielen weiteren Aspekten betrifft dies insbesondere auch die Rechte aus EU-weit eingetragenen Marken und Geschmacksmuster. Bisher galten diese Rechte aufgrund der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs selbstverständlich auch dort.
Zwar kennen wir eine bereits aus dem September des vergangenen Jahres stammende Absichtserklärung der britischen Regierung, nach der Maßnahmen getroffen werden sollen, die eine Fortführung der durch zum Austrittszeitpunkt bestehenden Rechte an eingetragenen EU-Marken im Vereinigten Königreich grundsätzlich fortgelten sollen (s. https://www.gov.uk/government/publications/trade-marks-and-designs-if-theres-no-brexit-deal/trade-marks-and-designs-if-theres-no-brexit-deal), allerdings handelt es sich dabei lediglich um eine Absichtserklärung und sind uns insbesondere noch keine im Vereinigten Königreich getroffenen gesetzlichen Vorkehrungen bekannt, die diese Absicht auf eine fundierte Basis gestellt hätten. In Angesicht des derzeit erkennbaren Chaos in der britischen Regierung sehen wir es jedenfalls auch nicht als gesichert an, dass diese Absichtserklärung so auch umgesetzt werden wird. Aus unserer Sicht ist daher für unsere Mandantin mit eingetragenen Marken oder GEschmacksmustern in der EU jedenfalls dann zu erwägen, deren Schutz im Vereinigten Königreich mithilfe von dort direkt national wirksamen Markenanmeldungen oder Designanmeldungen zusätzlich abzusichern, wenn der Schutz der betroffenen Marke im Vereinigten Königreich eine wesentliche Bedeutung hat. Andernfalls besteht aus unserer Sicht das jedenfalls nicht zu vernachlässigende Risiko, dass im Falle eines ungeordneten Brexit der Markenschutz oder Designschutz im Vereinigten Königreich verloren geht.