Goldbär vs. Lindt Teddy – keine Markenverletzung
Der BGH hat heute in seinem Urteil I ZR 105/14 entschieden, dass keine markenrechtliche Verwechslungsgefahr zwischen dem in Goldfolie verpackten und mit rotem Halsband geschmückten Lindt Teddy und den Wortmarken „Goldbär“ und „Goldbären“ Haribos und auch keine unlautere Nachahmung der Fruchtgummiprodukte besteht. Somit hat der BGH die von Haribo gerügte Markenverletzung verneint. Der BGH führt