In einem schon Jahre andauernden Rechtsstreit hat Sky einen Etappensieg vor dem Europäischen Gericht erster Instanz (EuG) erstritten (T‑183/13, T‑184/13, T‑423/12). Skype kann dagegen in einer weiteren Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen, es steht jedoch zu befürchten, dass Skype seinen Namen ändern muss.
In dieser Sache zeigt sich einmal mehr, wie wichtig frühzeitige Markenanmeldungen und Markenrecherchen sein können und wie durch ein rundes Markenportfolio umfassender Markenschutz realisiert werden kann.