Was macht eigentlich ein Patentanwalt und wie wird man Patentanwalt?
Der Patentanwalt ist sowohl rechtlich als auch naturwissenschaftlich-technisch gebildeter Spezialist. Er ist aber kein Volljurist. Somit ist der Patentanwalt in seinem Beratungsspektrum eingeschränkt, in diesem aber Spezialist. Ein deutscher Patentanwalt hat ein technisch/naturwissenschaftliches Studium absolviert, Praxiserfahrung gesammelt und anschließend als Patentanwaltskandidat bei einem Patentanwalt oder Patentassessor gelernt und parallel ein Fernstudium zu allgemeinen Rechtsfragen (Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte) absolviert und anschließend eine weitere Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie beim Bundespatentgericht durchlaufen. Weitere Einzelheiten zur Patentanwaltsausbildung finden sich bei der Patentanwaltskammer oder dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA).
Ein Patentanwalt berät Sie insbesondere in markenrechtlichen, patentrechtlichen, geschmacksmusterrechtlichen, designrechtlichen und gebrauchsmusterrechtlichen Fragestellungen. Er vertritt Sie in diesen Angelegenheiten auch vor den Ämtern, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Europäischen Patentamt (EPA) oder dem für Gemeinschaftsmarken zuständigen Amt (HABM). In den genannten Fachgebieten vertritt der Patentanwalt seine Mandanten auch außergerichtlich und vor den entsprechenden Gerichten, wobei ihm dies teilweise nur zusammen mit einem Rechtsanwalt gestattet ist.
Weitere Informationen zum Patentanwalt finden sich
- in unserer FAQ
- bei unserem Patentanwalt Caspar v. Eichel-Streiber
- bei unserem Patentanwalt Jan Wienhausen
- bei Wikipedia
- bei der Patentanwaltskammer
- beim Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi)
- beim Deutschen Patent- und Markenamt