Zulässige Präsentation eines als Nachahmung beanstandeten Keksprodukts auf einer Süßwarenmesse (BGH I ZR 133/13 – „Keksstangen“)
In seiner Entscheidung I ZR 133/13 – „Keksstangen“ hat der BGH es für zulässig befunden, eine Nachahmung auf der Süßwarenmesse ISM in Köln zu zeigen. Die Pressestelle ließ dazu verlauten: Er hat angenommen, dass es an einer für die Bejahung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs erforderlichen Begehungsgefahr für die im Verbotsantrag der Klägerin beschriebenen Handlungsformen des Bewerbens,