Der anstehende Brexit wird starke Auswirkungen auf die europäische IP-Landschaft zeigen.
Während die europäischen Patente nicht direkt von Brexit betroffen sein werden, weil sie nicht direkt mit der Europäische Union verbunden sind, werden das erwartete Patent mit einheitlicher Wirkung und das Europäische Patentgericht (EPC) sowie die EU-Marken (EUTM) und eingetragene Gemeinschafts-Designs (EU-Design) unmittelbar betroffen sein.
Da die europäischen Verträge keine Regelungen zum Austritt vorsehen, bleibt abzuwarten, wie sich der Brexit entwickeln wird und wie dies die europäische IP-Landschaft im Detail beeinflussen wird. Wir erwarten aber, dass die EU-Marken (ehemalige Gemeinschaftsmarken) und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ihre Gültigkeit im Vereinigten Königreich verlieren werden. Dies wird nicht nur dazu führen, dass EU-Marken und EU-Geschmacksmuster im Vereinigten Königreich nicht mehr anerkannt werden, sondern auch dazu, dass britische Anwälte das Recht verlieren, Mandanten vor dem EUIPO (Amt zuständig für die Eintragung von EU-Marken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern) zu vertreten.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Markeninhaber nicht einfach ihre Rechte im Vereinigten Königreich verlieren, sondern dass das Vereinigte Königreich eine gesetzliche Lösung finden wird, die die Umwandlung von EU-Marken in nationale Marken ermöglicht. Inhaber müssen jedoch dafür Sorge tragen, ihre EU-Marken nicht zu verlieren, wenn sie nicht durch einen zugelassenen Vertreter vor dem EUIPO vertreten sind, und könnten als Vorsichtsmaßnahme erwägen, für bestehende und parallel zu zukünftigen EU-Markenanmeldungen nationale UK Markenanmeldung zu hinterlegen (für EU-Marken nicht älter als 6 Monate unter Inanspruchnahme der Priorität der EU-Marke). Dies kann einfach mittels Internationaler Registrierung umgesetzt werden.
Darüber hinaus sind weitere Folgen innerhalb der Europäischen Union zu erwarten: Probleme können z. B. auftreten, wenn eine EU-Marke vor allem in Großbritannien verwendet wird. Solche europäische Marken könnten als in der Europäischen Union nicht mehr „ernsthaften benutzt“ angesehen werden. Ein weiteres – je nach neuem Status des Vereinigten Königreichs – zu betrachtendes Problem ist die die Erschöpfung der Marken- und Designrechte. Auch sind bestehende Lizenzvereinbarungen, die die „Europäische Union“ als geografischen Geltungsbereich nennen, zuüberprüfen und höchstwahrscheinlich anzupassen.